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Abandonrecht
Recht eines
Gesellschafter
s einer
GmbH
, seinen
Anteil
zur
Verfügung
zu stellen, um einer Nachschußzahlung zu entgehen. Eine
GmbH
hat zwei Möglichkeiten der
Eigenkapitalerhöhung
. Sie kann entweder einen neuen
Gesellschafter
aufnehmen oder sie vereinbart eine Nachschußzahlung, die in der
Satzung
als beschränkte oder unbeschränkte
Nachschußpflicht
festgeschrieben sein muß. Ist eine unbeschränkte
Nachschußpflicht
vereinbart, kann ein
Gesellschafter
anstelle die Nachschußzahlung zu
leiste
n, vom Abandonrecht
Gebrauch
machen, also seinen
Anteil
der
Gesellschaft
zur
Verfügung
stellen. Diese muß den
Anteil
versteigern. Der Betrag, der die
Zubuße
übersteigt, steht dem ausgeschiedenen
Gesellschafter
zu.
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