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Aberdepot

Wertpapierverwahrungsform, bei der das Eigentum an den Wertpapieren auf das verwahrende Kreditinstitut übergeht. Der Depotkunde hat lediglich einen Anspruch auf die Rückgabe bestimmter Wertpapiere nach Art und Zahl. Im Fall des Konkurses der Verwahrerin hat der Depotkunde lediglich den Anspruch, aus der Konkursmasse der Depotbank befriedigt zu werden, da ein Aussonderungsrecht nicht besteht.

 

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