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Aberdepot
Wertpapierverwahrungsform, bei der das
Eigentum
an den
Wertpapiere
n auf das verwahrende
Kreditinstitut
übergeht. Der Depotkunde hat lediglich einen
Anspruch
auf die
Rückgabe
bestimmter
Wertpapiere
nach Art und Zahl. Im Fall des
Konkurs
es der Verwahrerin hat der Depotkunde lediglich den
Anspruch
, aus der
Konkursmasse
der
Depotbank
befriedigt zu werden, da ein
Aussonderungsrecht
nicht besteht.
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