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Abgaben, öffentliche
Öffentliche
Abgaben
sind geldliche
Leistungen
von
natürliche
n oder
juristischen Person
en an den Staat, mit denen dieser seine hoheitlichen und
öffentlich
en
Aufgabe
n finanziert. Bei den
öffentlich
en
Abgaben
unterscheidet
man
Steuern
,
Beiträge
,
Gebühren
und
Sonderabgabe
n.
Steuern
sind dabei eine allgemeine
Abgabe
, für die der Staat keine besondere, konkrete
Gegenleistung
erbringt, sondern die auf der
Basis
allgemeiner gesetzlicher Bestimmungen von einem
öffentlich-rechtliche
n
Gemeinwesen
erhoben werden.
Beiträge
hingegen sind an bestimmte
Leistungen
der
öffentlichen Hand
geknüpft; so werden zum Beispiel für die Erschließung von Bauland sogenannte Erschließungsbeiträge
fällig
.
Gebühren
wiederum sind
Entgelt
e für
öffentlich
e
Leistungen
, die von den
natürliche
n oder
juristischen Person
en in
Anspruch
genommen werden. Beispiele hierfür sind die Müllgebühren oder die Wassergebühren:
Die Kommune organisiert die Versorgung jedes
Haushalt
es und auch der
Industrie
oder des
Gewerbe
s mit Wasser und entsorgt den Müll, dafür erhebt sie dann
Gebühren
.
Sonderabgabe
n dienen sowohl als
Einnahme
für den
Staatshaushalt
also auch zur
Steuerung
der
Wirtschaft
. Solche
Sonderabgabe
n
waren
bzw. sind beispielsweise der
Kohlepfennig
oder die Fehlbelegungsabgabe.
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