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Abgabenbelastung

Die Belastung der Arbeitseinkommen mit Abgaben hat nicht nur Auswirkungen darauf, was einem Arbeitnehmer am Monatsende in der »Lohntüte« verbleibt, sie ist auch von enormer volkswirtschaftlicher Bedeutung. Personalkosten sind ohnehin die intensivsten Kosten eines Unternehmens. Sind diese Kosten außerdem mit hohen Abgaben (z.B. für die Sozialversicherungen) belastet, so hat das Auswirkungen auf die Beschäftigungspolitik eines Unternehmens wie auf die Beschäftigungspolitik innerhalb der gesamten Volkswirtschaft. Die Senkung der Abgabenlast ist daher immer wieder Ziel jeder (neuen) Bundesregierung.

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist die Abgabenquote über die Jahrzehnte kontinuierlich gestiegen. Die dabei verwendete globale Berechnungsmethode spiegelt allerdings nur einen allgemeinen Trend wider. Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Abgabenquote 1960 bei 16 % pro Jahr, 1970 bei circa 23 % pro Jahr und 1990 bei knapp über 30 % pro Jahr. Mittlerweile (1998) hat sie 37 % erreicht, die Abgabenbelastung auf die Arbeitseinkommen hat sich also in beinahe vierzig Jahren mehr als verdoppelt.

Die Entwicklung der Abgabenbelastung läßt sich auch am Verhältnis der Arbeitsentgelte zu den Personalnebenkosten darstellen. Nach Feststellungen des Statistischen Bundesamtes sind die Personalnebenkosten im produzierenden Gewerbe zwischen 1972 und 1996 erheblich stärker gewachsen als die Arbeitsentgelte. So erhöhten sich die Personalkosten in diesem Zeitraum um 373 %, während die Entgelte nur um 222 % wuchsen. »Entsprechend hat sich in diesem Zeitraum der Anteil der Personalnebenkosten von 35,8 % auf 45,0 % erhöht. Der Teil der Personalnebenkosten, der auf gesetzlichen Regelungen beruht (so z. B. die Pflichtbeiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall), stieg von 17,4 % auf 20,7 % der gesamten Arbeitskosten«

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