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Abkommen

In der sozialistischen Wirtschaftslehre:

Vertrag zwischen zwei oder mehreren Partnern (Staaten, Organisationen, Monopole usw.) z.B. über ihre gegenseitigen rechtlichen und ökonomischen Beziehungen. >Bilateralismus, >Multilateralismus, >Potsdamer Abkommen, Präferenzabkommen

 

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Abkommen über das beleglose Scheckeinzugsverfahren

 

 
     
           
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