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Abkommenskonten

sind aufgrund von Zahlungsabkommen zwischen Ländern geschaffene Clearingkonten. Bei zentralisiertem Zahlungsverkehr werden sie bei einer der Zentralbanken geführt. Bei dezentralisiertem Zahlungsverkehr geschieht die Abwicklung auch über Konten bei Geschäftsbanken. Historisches Beispiel sind die DEM-Abkommenskonten im Rahmen der Europäischen Zahlungsunion (EZU) in der Ära der Nichtkonvertibilität der DEM. Über sie konnten alle Zahlungen für in DEM fakturierte Warenlieferungen und Dienstleistungen abgewickelt werden. Sie wurden jedoch zunächst nur für ausländische Banken bei deutschen Außenhandelsbanken (AHB) geführt. 1954 wurden sie in beschränkt konvertierbare DEM-Konten (Bekomark-Konten) für Devisenausländer (Gebietsfremde) umgewandelt. Ergänzend kamen frei konvertierbare DEM-Konten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit Ländern hinzu, die zum freien Währungsraum gehörten. Nach Herstellung der vollen Konvertibilität der DEM (29. Dezember 1958) wurden beide Kontentypen zu Ausländer-DEM-Konten zusammengeführt. Dies sind bei deutschen Geldinstituten geführte Gebietsfremdenkonten.

Auf Grund eines zwischen 2 Staaten bestehenden Zahlungsabkommens eingerichtete Konten zur Abwicklung des bilateralen Zahlungsverkehrs. Werden meist bei den betr. Zentralbanken in deren Fiscal-agent-Funktion geführt, ggf. auch bei anderen Banken, und zwar in der Währung eines der beteiligten Länder, evtl. auch in Drittwährung, z. B. US$ oder Euro.

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