A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Abkommenskonten
sind aufgrund von Zahlungsabkommen zwischen Ländern geschaffene Clearingkonten. Bei zentralisiertem
Zahlungsverkehr
werden sie bei einer der
Zentralbank
en geführt. Bei dezentralisiertem
Zahlungsverkehr
geschieht die
Abwicklung
auch über
Konten
bei
Geschäftsbanken
. Historisches Beispiel sind die DEM-Abkommenskonten im Rahmen der Europäischen Zahlungsunion (EZU) in der Ära der Nichtkonvertibilität der DEM. Über sie konnten alle
Zahlungen
für in DEM fakturierte
Warenlieferung
en und
Dienstleistungen
abgewickelt werden. Sie wurden jedoch zunächst nur für ausländische
Banken
bei deutschen
Außenhandelsbanken (AHB)
geführt. 1954 wurden sie in beschränkt
konvertierbar
e DEM-
Konten
(
Bekomark-Konten
) für
Devisenausländer
(
Gebietsfremde
) umgewandelt. Ergänzend
kam
en frei
konvertierbar
e DEM-
Konten
zur
Abwicklung
des
Zahlungsverkehr
s mit Ländern hinzu, die zum
freien
Währungsraum gehörten. Nach
Herstellung
der vollen
Konvertibilität
der DEM (29. Dezember 1958) wurden beide Kontentypen zu
Ausländer-DEM-Konten
zusammengeführt. Dies sind bei deutschen Geldinstituten geführte
Gebietsfremdenkonten
.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Abkommen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung
Abladeplätze
Weitere Begriffe :
Leveraged Floating Rate Note
Einheitspreislinie
Bezugsgrößenkalkulation
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum