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Ablader
ist im
Seefrachtgeschäft
derjenige, der nicht allein den
Frachtvertrag
mit dem
Verfrachter
(-+
Reeder
oder
Schiffsmakler
) abschließt, sondern der vielmehr auch im eigenen Namen die Ware an das
Schiff
heranbringt. In der Regel ist dies der
Seehafenspediteur
. Er kann wie der
Exporteur
auch Ablader sein, sofern die vorgenannten beiden Voraussetzungen gegeben sind. Der
Spediteur
ist dann
Befrachter
(
Verlader
) und Ablader zugleich. Um in diesen Fällen den
Exporteur
vom
Spediteur
zu unterscheiden, wird der
Ausführer
auch als
Urablader
oder Urverlader oder Urversender bezeichnet, das heißt als der
Auftraggeber
des
Spediteur
s und als derjenige, der die Ware ursprünglich zum
Versand
aufgegeben hat.
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