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Abnutzung

1. Werteverzehr (Wertminderung) eines über mehrere Perioden nutzbaren Anlagengutes, der sich aus seinem Gebrauch (Nutzung für Betriebszweck) oder aus den sonstigen Abschreibungsursachen ergibt (vgl. Abschreibungen).

2. Die Wertminderung wird in der Kostenrechnung durch Verrechnung eines Abschreibungsbetrags berücksichtigt (vgl. Abschreibung in der Kostenrechnung). Abschreibungen stellen eine Kostenart dar.

3. In der Bilanz ist der Wertansatz der Güter des Anlagevermögens (Anschaffungspreis oder Herstellungskosten) um die Abschreibungen zu vermindern. In der Gewinn-und -Verlust-Rechnung treten Abschreibungen als Aufwandsart auf (vgl. Abschreibungsmethoden).

 

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