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Abnutzung
1.
Werteverzehr
(
Wertminderung
) eines über mehrere
Perioden
nutzbaren Anlagengutes, der sich aus seinem
Gebrauch
(
Nutzung
für
Betriebszweck
) oder aus den sonstigen
Abschreibungsursachen
ergibt (vgl.
Abschreibungen
).
2. Die
Wertminderung
wird in der
Kostenrechnung
durch
Verrechnung
eines
Abschreibungsbetrag
s berücksichtigt (vgl.
Abschreibung in der Kostenrechnung
).
Abschreibungen
stelle
n eine
Kostenart
dar.
3. In der
Bilanz
ist der
Wertansatz
der
Güter
des
Anlagevermögens
(
Anschaffungspreis
oder
Herstellungskosten
) um die
Abschreibungen
zu vermindern. In der
Gewinn
-und -
Verlust
-
Rechnung
treten
Abschreibungen
als
Aufwandsart
auf (vgl.
Abschreibungsmethoden
).
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