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Abrechnungsverkehr

(1) Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs vornehmlich zwischen den Landeszentralbanken bzw. ihren Zweigstellen einerseits und den übrigen Kreditinstituten andererseits.

(2) Abrechnung erfolgt zwischen Wertpapiersammelbanken im Effektengiroverkehr.

 

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