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Absatzkreditpolitik
Die
Aufgabe
der Absatzkreditpolitik besteht in der
Gewährung
bzw.
Vermittlung
von
Kredite
n durch den
Verkäufer
an die potenziellen
Kunden
, um den
Kauf
einer
Ware
bzw. einer
Leistung
zu ermöglichen oder die
Kaufentscheidung
zu
fördern
. Der
Anbieter
verbindet in erster Linie akquisitorische
Ziele
mit der
Kreditgewährung
. Steht dem
Anbieter
eine Nachfragemacht gegenüber (z. B.
Großhandel
), kann der
Nachfrager
auch einen
Kredit
erzwingen.
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Absatzkosten
Absatzkrise
Weitere Begriffe :
Aufnahme, zentrale (Notfall-)
Prämie
kommunale Sonderfinanzierung
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