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Abschluss
1.
Jahresabschluss
.
2.
Vertragsabschluss
: rechtlicher
Akt
, der aus mindestens zwei inhaltlich korrespondierenden
Willenserklärungen
(
Angebot
und Annahme) besteht und rechtswirksam ist, z. B. Abschluss eines
Kaufvertrag
es.
Bankjahresabschluss
..., Jahresabschlüsse.
1. Kurzbezeichnung für
Jahresabschluss
von
Banken
,
Institute
n u. a.
Unternehmen
.
2.
Vertraglich
e, bindende
Vereinbarung
eines
Geschäft
s (
Geschäftsabschluss
).
3. Kurzbezeichnung für
periodisch
erfolgenden
Kontoabschluss
eines
Kunden
durch die
Konto
führende
Bank
;
Abrechnung
mit dem Ziel der
Ermittlung
des sich zu Gunsten der
Bank
bzw. des
Kunden
ergebenden
Saldo
s. Erfolgt je nach Art und Umsatzaktivität des
Konto
s monatlich, viertel- oder halbjährlich, kaum jährlich.
Unter Abschluss versteht man die endgültige
Vereinbarung
über ein
Geschäft
, den
Jahresabschluss
eines
Unternehmen
s mit
Bilanz
und
Gewinn- und Verlustrechnung
sowie den Kontoabschluß. Letzterer bezeichnet die bankmäßige
Abrechnung
(
Saldierung
) eines laufenden
Konto
s (meist halb-oder ganzjährig) unter
Gutschrift
bzw.
Belastung
von
Zinsen
und
Provisionen
.
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