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Abschlußstichtag
einen möglichst sicheren Einblick in die
Vermögen
s und
Ertragslage
einer
Unternehmung
gibt.
Gegenstand
und Umfang einer
Abschlußprüfung
sind nur in wenigen Ausnahmefällen
gesetzlich
normiert; deshalb muß der
Abschlußprüfer
nach pflichtgemäßem
Ermessen
entscheiden. Die
Abschlußprüfung
kann in die
Phase
n
Planung
,
Durchführung
und Überwachung gegliedert werden. Der
Prüfungsbericht
ist die schriftliche
Berichterstattung
des
Abschlußprüfer
s über den
Verlauf
und das
Ergebnis
einer
Abschlußprüfung
; das
Ergebnis
wird außerdem formelhaft im
Bestätigungsvermerk
zusammengefaßt. Sofern keine Sondervorschriften bestehen, können
Abschlußprüfer
beigesetzlich vorgeschriebenen
Abschlußprüfung
en nur
Wirtschaftsprüfer
und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
sein (
Vorbehaltsaufgaben des Wirtschaftsprüfers
). Vgl. hierzu auch:
Jahresabschlußprüfung
.
Der Tag am Ende einer
Abrechnungsperiode
, zu dem der
Abschluß
eines
Unternehmen
s, der aus
Bilanz
und
Gewinn und Verlustrechnung
besteht, aufgestellt wird.
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