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Abschreibung, leistungsbedingte
Abschreibungsverfahren
, das den
Werteverzehr
eines
Vermögensgegenstand
es nach Maßgabe der
Inanspruchnahme
bzw. tatsächlichen
Nutzung
im Abschreibungsjahr ansetzt. Problematisch bei dieser
Methode
ist die
Prognose
der zu erwartenden jährlichen
Inanspruchnahme
bzw.
Leistungsabgabe
des
Vermögensgegenstand
es, um einen
Abschreibungsplan
über die gesamte
Nutzungsdauer
aufstellen zu können. Häufig wird dieses
Problem
dadurch gelöst, dass die
Anschaffungs
- und
Herstellkosten
(AHK) durch die Gesamtkapazität dividiert werden und damit ein Abschreibungssatz pro erstelltem Gut entsteht (z.B. AHK = 100 000 € geteilt durch 25 maximal erstellbarer
Leistungseinheit
en = Abschreibungssatz 4 € pro
Stück
). Die Multiplikation des Abschreibungssatzes pro
Stück
mit der tatsächlichen
Leistungsmenge
eines Jahres ergibt dann den
Abschreibungsbetrag
des jeweiligen
Rechnungsjahr
es. Die
handelsrechtlich
uneingeschränkt erlaubte
Methode
wird in der
Steuerbilanz
gem. §7
EStG
nur zugelassen, wenn sie
wirtschaftlich
begründbar ist, d.h. wenn die
Leistungserbringung
in den einzelnen
Nutzungsjahre
n erheblich schwankt und wenn die jährliche
Leistungsmenge
nachgewiesen, d.h. gemessen werden kann.
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