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Abschreibungsprinzip
Das Abschreibungsprinzip für die
bilanziell
en
Abschreibungen
ist das
Anschaffungswertprinzip
beziehungsweise Herstellungswertprinzip, welches der
Gesetzgeber
für die Handels- und
Steuerbilanz
fordert (§ 253 Abs. 1
HGB
, § 7
EStG
). Der
Gesetzgeber
spricht allerdings fälschlich von
Anschaffungs
- oder
Herstellungskosten
. In der
Kostenrechnung
ist die
Unternehmung
bei der Wahl des Abschreibungsprinzips frei. Es kann vom
Anschaffungswert
, vom
Tageswert
oder vom
Wiederbeschaffungswert
ausgegangen werden. Im allgemeinen werden die
kalkulatorischen Abschreibungen
auf der
Basis
des Wiederbeschaffungsprinzips vorgenommen, um eine entsprechende
Wiederbeschaffung
und damit
Kapitalerhaltung
sicherzustellen.
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