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Absetzung für Abnutzung
AfA
sind die den
steuerlich
en Vorschriften entsprechenden
Abschreibungen
, die den
Werteverzehr
infolge
Verschleiß
oder technischen
Fortschritt
s erfassen. Neben der
linearen Abschreibung
und der
AfA
nach Maßgabe der
Leistung
ist
steuerrechtlich
auch die
degressiv
e
AfA
zulässig. Bei der letzteren sind folgende
Obergrenze
n zu beachten: maximal 30% der
Anschaffungs
- bzw.
Herstellungskosten
, aber nicht mehr als das Dreifache der
linear
en AfAbsetzung für
Abnutzung
Die Absetzung für
Abnutzung
(
AfA
) ist der
steuerrechtlich
e Begriff für die
Abschreibung
.
(engl. tax
depreciation
, tax writeoff) Absetzung für
Abnutzung
, abgekürzt
AfA
, ist der vom
Steuerrecht
im § 7
Einkommensteuergesetz
(
EStG
) verwendete Begriff für
Abschreibungen
auf abnutzbare
Vermögensgegenstände
des
Anlagevermögens
. Die
Anschaffungs
und
Herstellungskosten
werden gezielt auf den
Zeitraum
der Nutzung verteilt. Es handelt sich um das Äquivalent zu den
planmäßig
en
Abschreibungen
des
Handelsrecht
s.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
, das sind
Vermögensgegenstände
, deren
Anschaffungswert
50 ? nicht unter bzw. 410 ? nicht überschreitet, dürfen als
Ausnahmeregelung
noch im Jahr der
Anschaffung
abgeschrieben werden (so genannte Sofortabschreibung laut § 6 Abs. 2
EStG
). Den außerplanmäßigen
Abschreibungen
des
Handelsrecht
s auf
Anlagegüter
entsprechen im
Steuerrecht
die
Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung
(
AfaA
) sowie
erhöhte Absetzung
en und 4
Sonderabschreibungen
. Das
Handelsrecht
erlaubt die Übernahme steuerrechtlicher
Abschreibungen
in die
handelsrechtlich
e
Rechnungslegung
(§ 254 und § 279 Abs. 2
Handelsgesetzbuch
[HGB]).
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Absetzung für Abnutzung (AfA)
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