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Absetzung für Substanzverringerung / Substanzwertabschreibung (AfS)

Absetzung für Substanzverringerung / Substanzwertabschreibung (AfS) ist eine steuerrechtlich zulässige Art der Abschreibung bei Bergbauunternehmen, Steinbrüchen oder Kiesgruben. Bei diesen Unternehmen ergibt sich die Wertminderung des Anlagevermögens nicht durch die Nutzungsdauer, sondern durch die höhe des Substanzverzehrs.

 

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