A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Absetzung für Substanzverringerung / Substanzwertabschreibung (AfS)
Absetzung für Substanzverringerung
/ Substanzwertabschreibung (AfS) ist eine
steuerrechtlich
zulässige Art der
Abschreibung
bei Bergbauunternehmen, Steinbrüchen oder Kiesgruben. Bei diesen
Unternehmen
ergibt sich die
Wertminderung
des
Anlagevermögens
nicht durch die
Nutzungsdauer
, sondern durch die höhe des Substanzverzehrs.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Absetzung für Substanzverringerung
Absicherungs-Fazilität
Weitere Begriffe :
Trade Policy Review Body (TPRB)
IASC
Überwachung der Kostenwirtschaftlichkeit
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2009 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum