Letter of Intent, Lettre d’Intention
bezeichnet im internationalen Handel die Erklärung eines Importeurs, den Abschluß eines Liefervertrages mit Erklärungsadressaten (Ur-Exporteur) anzustreben. Im Unterschied zu rechtsverbindlichen Vorverträgen entsteht allerdings kein Rechtsanspruch auf endgültige Auftragserteilung. Es entspricht dem Handelsbrauch, daß Absichtserklärungen im Zweifel nur eine moralische Verpflichtung, jedoch keine rechtliche Bindung bewirken. Es empfiehlt sich deshalb, in jedem Einzelfall genau den konkreten Inhalt und den Rechtsbindungswillen der Erklärung zu prüfen.