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Abstempelung von Aktien

Die Herabsetzung des Grundkapitals einer » Aktiengesellschaft erfordert entweder, daß der Nennwert der einzelnen Aktien herabgesetzt wird (Herunterstempelung, Denomination) oder, sofern dadurch der Mindestnennbetrag von 50 DM unterschritten würde, eine Zusammenlegung der Aktien (Konversion). Mit der Aktienabstempelung, die als Umstempelung auch im Zuge einer Fusion oder einer Währungsumstellung erfolgen kann, wird der Neudruck von Aktien vermieden.

 

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