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Abstempelung von Aktien
Die
Herabsetzung des Grundkapitals
einer »
Aktiengesellschaft
erfordert entweder, daß der
Nennwert
der einzelnen
Aktien
herabgesetzt wird (Herunterstempelung,
Denomination
) oder, sofern dadurch der
Mindestnennbetrag
von 50 DM unterschritten würde, eine Zusammenlegung der
Aktien
(
Konversion
). Mit der Aktienabstempelung, die als Umstempelung auch im Zuge einer
Fusion
oder einer
Währungsumstellung
erfolgen kann, wird der Neudruck von
Aktien
vermieden.
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