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Abstimmung
1. ist eine Notwendigkeit im Rahmen der
Erstellung
des
Budget
s und bedeutet, daß sämtliche Teilpläne, die voneinander abhängig sind, auch koordiniert werden müssen (
Ausgleichsgesetz der Planung
).
2. Abstimmung erfolgt im
Rechnungswesen
auch zwischen der
Kostenrechnung
und der
Finanzbuchhaltung
, wenn beide Gebiete getrennt voneinander im Sinne eines
Zweikreissystem
s abgerechnet werden. Die
Methode
der Abstimmung hängt ab vom
Kontenrahmen
. Abstimmung im
Gemeinschaftskontenrahmen
(
GKR
):
Betriebsergebnis
laut
Kostenträgerzeitrechnung
(
BAB II
) muß übereinstimmen mit
Betriebsergebniskonto
in Klasse 9 der
Finanzbuchhaltung
. Abstimmung im
Industriekontenrahmen (IKR)
:
Betriebsergebnis
der
Kostenträgerzeitrechnung
(
BAB II
) + / Abgrenzungsergebnis aus den
Kontengruppe
n 90 und 91 (
Rechnungskreis
II) muß übereinstimmen mit Gesamtergebnis auf
G
- und V-
Konto
in Klasse 8 der
Finanzbuchhaltung
(
Rechnungskreis
I)
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