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Abtrennbare Kosten
Die abtrennbaren
Kosten
(engl. separable cost) werden auch
relative Einzelkosten
genannt.
Es sind
Kosten
eines einzelnen
Bezugsobjekt
es (
Kalkulationsobjekt
es), die ohne die
Existenz
des
Objekt
es nicht auftreten würden. Die
Zuordnung
von
Kosten
zum
Objekt
folgt also dem "
Verursachungsprinzip
".
Weiters kann man hinzutretende von wegfallenden
Kosten
unterscheiden.
Im
Kostenrechnungssystem
werden sie oftmals als
Relative Einzelkosten
bezeichnet.
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