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Abtretung

Siehe auch: Zession

Von einer Abtretung spricht man, wenn der Gläubiger einer Forderung wechselt. Der im Gesetz „Gläubigerwechsel“ genannte Vorgang wird auch Zession genannt. Der Schuldner des ursprünglichen Gläubigers (Drittschuldner) muß nicht gefragt werden, ob er mit dem Gläubigerwechsel einverstanden ist, da seine Rechte gegenüber dem ursprünglichen Gläubiger grundsätzlich auch gegenüber dem nachfolgenden Gläubiger erhalten bleiben. Neben dem Verkauf von Forderungen beim Factoring oder der Forfaitierung wird die Zession von Kreditinstituten zur Sicherung von Krediten als Sicherungsabtretung eingesetzt.

heißt eine Verfügung, wonach ein Recht (z.B. eine Forderung) von einem bisherigen auf einen neuen Gläubiger übertragen wird (Verfugungen sind Willenserklärungen - z.B. Vertrag -, die unmittelbar auf die Rechtslage eines Gegenstands einwirken). Siehe auch Eigentumsvorbehalt und Factoring.

 

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