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Abtretung
Siehe auch:
Zession
Von einer Abtretung spricht man, wenn der
Gläubiger
einer
Forderung
wechselt. Der im
Gesetz
„Gläubigerwechsel“ genannte
Vorgang
wird auch
Zession
genannt. Der
Schuldner
des ursprünglichen
Gläubiger
s (
Drittschuldner
) muß nicht gefragt werden, ob er mit dem Gläubigerwechsel einverstanden ist, da seine
Rechte
gegenüber dem ursprünglichen
Gläubiger
grundsätzlich auch gegenüber dem nachfolgenden
Gläubiger
erhalten bleiben. Neben dem
Verkauf
von
Forderungen
beim
Factoring
oder der
Forfaitierung
wird die
Zession
von
Kreditinstituten
zur
Sicherung
von
Kredite
n als
Sicherungsabtretung
eingesetzt.
heißt eine
Verfügung
, wonach ein
Recht
(z.B. eine
Forderung
) von einem bisherigen auf einen neuen
Gläubiger
übertrag
en wird (Verfugungen sind
Willenserklärungen
- z.B.
Vertrag
-, die unmittelbar auf die Rechtslage eines
Gegenstand
s einwirken). Siehe auch
Eigentumsvorbehalt
und
Factoring
.
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Abtrennbare Kosten
Abtretung des Rückübertragungsanspruchs
Weitere Begriffe :
Kapazitätseffekt
Anlagespiegel
Kausalität
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