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Abwasser

Gemäß § 2 Abs. 1 AbwAG das durch häuslichen, gewerblichen, industriellen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen natürlichen Eigenschaften (Verschmutzung, Menge und Zusammensetzung) veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser, ebenso das von bebauten Gelände abfließende Niederschlagswasser. Der Abwasseranfall einer Stadt schwankt zwischen 40-400 1/Tag und Einwohner. Zum Schutz der Gewässer werden Abwässer in Abwasserbehandlungsanlagen (z. B. Kläranlagen) gereinigt.

 

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