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Afrikanische Entwicklungsbank

African Development Bank (ADB, AfDB), Banque Africaine de Developpement (BAD) Wurde 1963 von unabhängigen afrikanischen Staaten als regionale Entwicklungsbank gegründet und nahm 1966 die Arbeit auf. Seit 1982 sind zur Erweiterung der Kapitalbasis auch nichtafrikanische Mitglieder zugelassen. Die Bundesrepublik Deutschland trat der Bank 1983 bei. 1997 waren alle 53 afrikanischen und 24 nichtafrikanische Staaten Mitglieder der Bank mit Sitz in Abidja, Cöte d’lvoire; Vertretungen werden in London sowie in sieben afrikanischen Staaten unterhalten. Ziel ist die Beschaffung und Bereitstellung von Finanzmitteln für Investitionsprojekte und -programme zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Afrikas, die Gewährung von technischer Hilfe bei Überprüfung, Vorbereitung, Finanzierung und Durchführung
von Entwicklungsprojekten sowie die Abstimmung nationaler Entwicklungsstrategien. Organe der Bank sind der aus den Wirtschafts- oder Finanzministern der Mitgliedstaaten gebildete Gouverneursrat (Aufsichtsrat), der den mit der Geschäftsführung beauftragten Direktorenrat wählt. Vorsitzender dieses Rates aus 18 Direktoren (davon sechs nichtafrikanische Mitglieder) ist der Präsident der Bank, der Staatsbürger eines afrikanischen Landes sein muß.
Finanziert wird die Afrikanische Entwicklungsbank aus Kapitaleinlagen der Mitglieder, aus Anleihen der Bank auf internationalen Kapitalmärkten sowie aus Darlehensrückzahlungen und Krediten. Als Grundkapital wurden bei Gründung 250 Millionen Rechnungseinheiten festgelegt, die sich an den Sonderziehungsrechten (SZR) des Internationalen Währungsfonds (IWF) orientierten. Auf die regionalen Mitglieder entfallen etwa % des gezeichneten Kapitals, das Anfang 1997 23,29 Milliarden USD betrug. Bei der Kreditvergabe der Bank gelten die auf den internationalen Kreditmärkten üblichen Konditionen. Die Entscheidungen über die Vergabe werden allein nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen. Dabei wird zwischen projektgebundenen Krediten und allgemeinen Darlehen an nationale und regionale Finanzierungsinstitute unterschieden. Darüber hinaus kann die Afrikanische Entwicklungsbank auch Sonder- und Treuhandfonds errichten bzw. deren Verwaltung übernehmen. Beispiele für die treuhänderische Funktion der Bank sind die Verwaltung der autonomen Körperschaft des African Development Fund (ADF) und des mit der Bank assoziierten Nigeria Trust Fund (NTF).
Der ADF wurde 1972 von der Afrikanischen Entwicklungsbank und 16 nichtafrikanischen Staaten gegründet. Er soll durch Kreditvergabe zu günstigen Konditionen die langfristige Finanzierung von besonders renditeschwachen Entwicklungsprojekten in Afrika ermöglichen. Bevorzugt werden hier die ärmsten afrikanischen Staaten.
Anfang 1997 betrug das Kapital des Fonds 12,58 Milliarden USD. Hauptkapitalgeberländer des Fonds, dem 1997 24 nichtafrikanische Staaten angehörten, sind Japan, die USA, Kanada, die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich. Der NTF ist ein 1976 aus nigerianischen Mitteln gegründeter Treuhandfonds. Er soll die wirtschaftliche Entwicklung besonders bedürftiger Mitgliedstaaten der Afrikanischen Entwicklungsbank fördern. Anfang 1997 verfügte er über ein Grundkapital von 432 Millionen USD. Weitere Unter- und Sonderinstitutionen sind unter anderem die 1970 auf Initiative der Afrikanischen Entwicklungsbank und der Internationalen Finanz-Korporation gegründete Holding-Gesellschaft Societe Internationale Financiere pour les In-vestissements et le Developpement en Afrique (SIFIDA) mit Sitz in Genf, der über 100 Unternehmen aus 23 Industriestaaten angehören; die 1976 entstandene Rückversicherungsgesellschaft African Reinsurance Corporation (Africa-Re); die 1975 zur Zusammenarbeit der Entwicklungsländer Afrikas gegründete Associa-tion of African Development Finance Institutions (AADFI) sowie die 1993 beschlossene African Export Import Bank (Afreximbank).
Die Afrikanische Entwicklungsbank, der ADF, der NTF und die SIFIDA bilden zusammen die African Development Bank Group.

 

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