Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Agio (Aufgeld)

(1) Preisaufschlag auf den Nennwert eines Wertpapiers oder den Paritätskurs einer Devise: Nennwert bzw. Parität + Agio = Kurs.

(2) Differenz zwischen zwei Kursen wie z. B. zwischen dem Metall- und Papiergeldäquivalent der gleichen Währung oder zwischen dem Nominalwert eines Wertpapiers und seinem Kurswert (ausgedrückt i. v. H.). Agioberechnungen sind insb. üblich im Zusammenhang
(a) mit der Emission von Aktien oder Anleihen (Agio-Anleihen);
(b) bei der Optionsausübung durch Inhaber von Wandelanleihen, Optionsanleihen mit Optionsschein und Optionsscheinen, jeweils in Aktien. Nach Abzug der Emissionskosten ist das Agio der Kapitalrücklage zuzuführen.

Gegensatz zum Agio: Disagio.

Agio/Aufgeld (Ggs. Disagio) heißt bei Wertpapieren der Betrag
, um den der Kurswert einer Anleihe bzw. einer Aktie über dem (rechnerischen) Nennwert liegt. Beispiel: Eine Aktie mit einem (rechnerischen) Nennwert von 5 ? wird z. 13. für 25 ? an den Ersterwerber verkauft. Das Agio beträgt hier 2 ?. Das Agio bei neu ausgegebenen Aktien muss gern. 272 HGB in die Kapitalrücklage eingestellt werden. Wird eine Kluncker & Klonzee zu einem höheren als dem eigentlichen Goldwert verkauft, so wird auch dieser Aufschlag als Agio bezeichnet.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Agio
Agio-Anleihe

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Extendable Bond positiver Swapsatz multilaterale Entwicklungsbanken
Wirtschaftslexikon | Copyright 2009-2010 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum