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Akkordlohn

Begriff:
Akkordlohn (Stücklohn) ist ein leistungsbezogenes Arbeitsentgelt, bei dem - unabhängig von der tatsächlich aufgewandten Arbeitszeit - die Vergütung nach Maßgabe der pro Periode erbrachten Leistungseinheiten erfolgt (Lohnformen).

Problem:
Akkordfähig sind nur solche Arbeiten, bei denen
? ein inhaltlich und zeitlich genau erfaßbarer Arbeitsablauf vorliegt,
? das Arbeitsergebnis mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand meßbar ist,
? der Arbeitsplatz zweckentsprechend eingerichtet ist,
? die zur Ermittlung der Akkordkonditionen zugrunde gelegten Arbeitsbedingungen im Zeitablauf konstant bleiben.

Hinweis:
Bei der Festlegung der Akkordkonditionen geht man von einer Normalleistung aus, mit deren Hilfe der Akkordrichtsatz festgelegt wird.
Der Akkordrichtsatz setzt sich aus dem tariflichen Mindestlohn und einem Akkordzuschlag zusammen (6 % bis 25 % des Mindestlohns).
Wird die Normalleistung
überschritten, so verdient der Akkordarbeiter über dem Mindestlohn, wird sie unterschritten, so erhält er den garantierten Mindestlohn.

Beispiel:
Für den Minutenfaktor beim Zeitakkord gilt:

Minutenfaktor= (tarifl. Mindestlohn + Akkordzuschlag)/60

Im Gegensatz zum Zeitlohn (und dem darauf aufbauenden Zeitlohn mit Leistungszuschlag und Prämienlohnsystemen) erfolgt beim Akkordlohn die Vergütung nach der erbrachten Leistung je Zeiteinheit. Die Vergütung je Leistungseinheit ist in ihrer Höhe unabhängig von der tatsächlich aufgewendeten Arbeitszeit. Jedes Akkordlohn-System muß durch Zusatzlöhne ergänzt werden, damit dem Akkordarbeiter durch von ihm nicht zu vertretende Zeitabweichungen keine Nachteile entstehen. Die Zusatzlöhne und die zugehörigen Akkordlöhne bilden unterschiedliche Kostenarten und sind getrennt zu verrechnen. Man unterscheidet die folgenden Akkordlohnarten: Zeitakkord, Geldakkord, Gruppenakkord und Einzelakkord.

Der Akkordlohn ist ein Leistungslohn, bei dem der Arbeitnehmer bei Überschreitung der Vorgabemenge oder der Unterschreitung der Vorgabezeit die Mehrleistung voll vergütet bekommt.

Insoweit ist der Akkordlohn ein zusammengesetzter Leistungslohn, der aus zwei Bestandteilen besteht: dem garantierten tariflichen Mindestlohn, der in der Regel dem Zeitlohn entspricht, und dem Akkordzuschlag, der zwischen 5 bis 15 % des Mindestlohnes beträgt. Beide Komponenten ergeben den Akkordrichtsatz, den der Arbeitnehmer als Stundenverdienst bei Normalleistung erhält.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Eine der Grundformen des Arbeitslohnes, welche die Höhe des Lohnes der Arbeiter von der in einer bestimmten Zeiteinheit von ihnen herzustellenden Menge von Produkten bzw. von Einzelteilen (Stück, Gewicht usw.) abhängig macht.

Die Grundlage des Akkordlohns ist wie beim Zeitlohn der in den Preis der Arbeit verwandelte Wert der Ware Arbeitskraft. Durch die Festsetzung von Qualitätsmerkmalen wird auch die Ausführung der Arbeit unmittelbar kontrolliert. Stücke, die nicht den Qualitätsnormen entsprechen, werden nicht bezahlt. Die Berechnung des Akkordlohns erfolgt entweder über den Stückpreis (Geldakkord) oder über die Vorgabezeit (Zeitakkord). Bei ständiger Übererfüllung der Akkordnorm senken die Unternehmer den Stückpreis oder die Vorgabezeit. Meistens geschieht dies durch die Einführung neuer Technik und neuer Akkordnormen.

Auf diese Weise wird der Akkord stets auf den Wert der Arbeitskraft herabgedrückt.

Normalerweise werden zur Zeitermittlung bei Akkordarbeiten festgelegte Zeitermittlungsverfahren angewandt, z.B. nach dem Refa-Verfahren (Reichsausschuß für Arbeitszeitermittlung), dem Bedaux-System oder Methods Time Measurement (MTM). Akkord erzeugt Konkurrenz unter den Arbeiterinnen und steigert die Intensität der Arbeit (Intensivierung der Ausbeutung). Die praktische Bedeutung des Akkordlohnes nimmt vor dem Hintergrund technischer Produktionsentwicklungen und damit veränderter Arbeitsanforderungen ab. Die Produktionsprozesse sind stärker automatisiert und auf Produktionsflexibilität ausgerichtet. Es kommen zunehmend andere Lohnformen zum Einsatz wie Prämienlohn. Entlohnung nach erwarteter Leistung oder Qualifikationslohn. >Antreibersystem, >Lohn

 

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