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Aktien-Optionsschein

Optionsschein, der das Recht zum Kauf (Call-Optionsschein) oder Verkauf (Put-Optionsschein) von Aktien oder zum Erhalt einer Ausgleichszahlung

(a) bei Call-Optionsscheinen: Überschreiten des Ausübungspreises

(b) bei Put-Optionsscheinen: Unterschreiten des Verkaufspreises berechtigt.

Vgl.: Optionsschein

Optionsschein, der ein Recht in Zusammenhang mit einer Aktie als sogenanntes Basisinstrument verbrieft. Das Recht kann zum Kauf (Call) oder Verkauf (Put) der Aktie über den Vertragspartner oder zu einem entsprechenden Barausgleich führen. Von einem „klassischen“ Aktienoptionsschein spricht man, wenn er in Zusammenhang mit der Ausgabe einer Optionsanleihe entstanden ist. Seine Laufzeit ist dann häufig mit der Laufzeit der Anleihe identisch, also relativ langfristig. Bei gedeckten Aktienoptionsscheinen ist der Emittent nicht mit der Aktiengesellschaft identisch.

 

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