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Aktien-Optionsschein
Optionsschein
, der das Recht zum
Kauf
(
Call-Optionsschein
) oder
Verkauf
(
Put-Optionsschein
) von
Aktien
oder zum Erhalt einer
Ausgleichszahlung
(a) bei
Call
-
Optionsscheinen
: Überschreiten des Ausübungspreises
(
b
) bei
Put
-
Optionsscheinen
: Unterschreiten des
Verkaufspreis
es berechtigt.
Vgl.:
Optionsschein
Optionsschein
, der ein Recht in Zusammenhang mit einer
Aktie
als sogenanntes
Basisinstrument
verbrieft
. Das Recht kann zum
Kauf
(
Call
) oder
Verkauf
(
Put
) der
Aktie
über den
Vertragspartner
oder zu einem entsprechenden
Barausgleich
führen. Von einem „klassischen“
Aktienoptionsschein
spricht
man
, wenn er in Zusammenhang mit der
Ausgabe
einer
Optionsanleihe
entstanden ist. Seine
Laufzeit
ist dann häufig mit der
Laufzeit
der
Anleihe
identisch, also relativ
langfristig
. Bei gedeckten
Aktienoptionsschein
en ist der
Emittent
nicht mit der
Aktiengesellschaft
identisch.
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Kurzfristige Erfolgsrechnung im Handel
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