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Aktiengesellschaften
Aktiengesellschaft
en (
AG
s)
haben
in Deutschland eine beträchtliche Bedeutung: So
gut
wie ohne Ausnahme
besitz
en alle deutschen
Großunternehmen
diese
Rechtsform
. Insgesamt gibt es mehr als 5.5
AG
s (Stand 1999). und von diesen wiederum sind rund S()
Unternehmen
an der
Börse
notiert
. Die
Rechtsform
der
AG
wird vor allem deshalb gewählt, weil sich
AG
s an der
Börse
über die
Ausgabe
von neuen
Aktien
relativ leicht große Mengen an
Kapital
beschaffen
können. Typisch für die
AG
ist folgendes: Sie ist eine
juristische Person
und zählt zu den
Kapitalgesellschaften
. Die
Gründung
einer
AG
wird durch eine (sog. kleine
AG
) oder mehrere Personen vorgenommen. Das
Grundkapital
muss mindestens 5 €
betrag
en. Der
Nennwert
einer
Aktie
(bei
Nennwertaktien
) bzw. der auf eine einzelne
nennwertlose Aktie
entfallende anteilige
Betrag
des
Grundkapitals
(hei
Stückaktie
n) muss mindestens I E
betrag
en. Der Firmenname kann frei gewählt werden, muss aber immer die Bezeichnung der vorliegenden
Rechtsform
„
Aktiengesellschaft
" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung wie
z
.
B
.
AG
enthalten. Die
AG
als
juristische Person
haftet mit ihrem
Vermögen
für die
Schulden
der
Gesellschaft
. Das
Risiko
eines
Aktionär
s beschränkt sich auf den
Verlust
des
Wert
es seiner
Aktien
.
Organ
e einer
AG
sind die
Hauptversammlung
(Versammlung der
Aktionäre
), der
Vorstand
(
Geschäftsführung
der
Gesellschaft
) sowie der
Aufsichtsrat
(Kontrollorgan für den
Vorstand
);
Rechtsgrundlage
für
AG
s ist das
Aktiengesetz
in der Fassung von 1965.
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