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Aktiengesellschaften
Aktiengesellschaft
en (AGs) haben in Deutschland eine beträchtliche Bedeutung: So gut wie ohne Ausnahme
besitz
en alle deutschen
Großunternehmen
diese
Rechtsform
. Insgesamt gibt es mehr als 5.5 AGs (Stand 1999). und von diesen wiederum sind rund S()
Unternehmen
an der
Börse
notiert
. Die
Rechtsform
der AG wird vor allem deshalb gewählt, weil sich AGs an der
Börse
über die
Ausgabe
von neuen
Aktien
relativ leicht große Mengen an
Kapital
beschaffen
können. Typisch für die AG ist folgendes: Sie ist eine
juristische Person
und zählt zu den
Kapitalgesellschaften
. Die
Gründung einer AG
wird durch eine (sog.
kleine AG
) oder mehrere Personen vorgenommen. Das
Grundkapital
muss mindestens 5 ? betragen. Der
Nennwert
einer
Aktie
(bei
Nennwertaktien
) bzw. der auf eine einzelne
nennwertlose Aktie
entfallende anteilige Betrag des
Grundkapitals
(hei
Stückaktie
n) muss mindestens I E betragen. Der Firmenname kann frei gewählt werden, muss aber immer die Bezeichnung der vorliegenden
Rechtsform
?
Aktiengesellschaft
" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung wie z. B. AG enthalten. Die AG als
juristische Person
haftet mit ihrem
Vermögen
für die
Schulden
der
Gesellschaft
. Das
Risiko
eines
Aktionär
s beschränkt sich auf den
Verlust
des
Wert
es seiner
Aktien
.
Organe
einer AG sind die
Hauptversammlung
(Versammlung der
Aktionäre
), der
Vorstand
(
Geschäftsführung
der
Gesellschaft
) sowie der
Aufsichtsrat
(Kontrollorgan für den
Vorstand
);
Rechtsgrundlage
für AGs ist das
Aktiengesetz
in der Fassung von 1965.
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