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Aktiengesellschaften

Aktiengesellschaften (AGs) haben in Deutschland eine beträchtliche Bedeutung: So gut wie ohne Ausnahme besitzen alle deutschen Großunternehmen diese Rechtsform. Insgesamt gibt es mehr als 5.5 AGs (Stand 1999). und von diesen wiederum sind rund S() Unternehmen an der Börse notiert. Die Rechtsform der AG wird vor allem deshalb gewählt, weil sich AGs an der Börse über die Ausgabe von neuen Aktien relativ leicht große Mengen an Kapital beschaffen können. Typisch für die AG ist folgendes: Sie ist eine juristische Person und zählt zu den Kapitalgesellschaften. Die Gründung einer AG wird durch eine (sog. kleine AG) oder mehrere Personen vorgenommen. Das Grundkapital muss mindestens 5 € betragen. Der Nennwert einer Aktie (bei Nennwertaktien) bzw. der auf eine einzelne nennwertlose Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals (hei Stückaktien) muss mindestens I E betragen. Der Firmenname kann frei gewählt werden, muss aber immer die Bezeichnung der vorliegenden Rechtsform
Aktiengesellschaft" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung wie z. B. AG enthalten. Die AG als juristische Person haftet mit ihrem Vermögen für die Schulden der Gesellschaft. Das Risiko eines Aktionärs beschränkt sich auf den Verlust des Wertes seiner Aktien. Organe einer AG sind die Hauptversammlung (Versammlung der Aktionäre), der Vorstand (Geschäftsführung der Gesellschaft) sowie der Aufsichtsrat (Kontrollorgan für den Vorstand); Rechtsgrundlage für AGs ist das Aktiengesetz in der Fassung von 1965.

 

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