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Aktive Lohnveredelung

Aktiver Veredelungsverkehr (aVV)

Begr. f. Veredelungsverkehr, bei dem ausländische Waren für eine außerhalb des eigenen Zollgebiets ansässige Person auf deren Rechnung (oder unentgeltlich) im Inland bearbeitet, verarbeitet oder ausgebessert werden. Der aktive Veredelungsverkehr bedarf der Bewilligung des für den Veredelungsort zuständigen Hauptzollamtes. Das unveredelte Zollgut wird zollrechtlich abgefertigt; nach dem Nichterhebungsverfahren oder dem Verfahren der Zollrückvergütung. S. aktive Veredelung. Vgl. Lohn-Veredelung, Eigen-Veredelung, passive Lohnveredelung.

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