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Aktivgeschäft

ertragbringende Anlage des Eigenkapitals und des im Passivgeschäft hereingenommenen Fremdkapitals in Form von Krediten an Nichtbanken und in Form von Anlagen am Geld- und Kapitalmarkt. Im Verkehr mit Nichtbanken führt die Ausdehnung des Aktivgeschäfts - im Gegensatz zu einer Ausdehnung des Passivgeschäfts - zu einer Erhöhung der Geldmenge. Die Bank erwirbt von ihren Kunden Aktiva, die nicht zur Geldmenge zählen, z.B. in Form einer unverbrieften Forderung bei Gewährung eines Darlehens oder in Form einer verbrieften Forderung beim Ankauf von Wertpapieren, und stellt im Gegenzug zusätzliche Zahlungsmittel zur Verfügung.     

ist der Teil des Bankgeschäfts, bei dem die Kreditinstitute Kredit gewähren. Dies erfolgt z.B. beim Kontokorrent, Diskont, Lombard, Akzept, bei der Bürgschaft, bei sonstigen Darlehen usw.

Aktivgeschäfte (Ggs. Passivgeschäfte) sind Geschäfte einer Bank. die auf der Aktivseite ihrer Bilanz ausgewiesen werden. Beispiel: Eine Bank gewährt einen Kredit an ein Unternehmen. In der Bankbilanz findet sich dieser Kredit auf der Aktivseite unter der Position .,Forderungen an Kunden"".

Siehe auch: Aktiva
Vermögen eines Unternehmens; aufgegliedert auf der linken Seite der Bilanz in das Anlagevermögen sowie in das Umlaufvermögen. Gegensatz: Passiva.
Aktivgeschäfte — Bankgeschäfte, welche die auf der Aktivseite (Aktiva) der Bankbilanz stehenden Posten betreffen, insbesondere die ausgeliehenen Kredite. Gegensatz: Passivgeschäfte.

An der Bankbilanz orientierte Bez. für alle Geschäfte einer Bank, die sich auf der Aktivseite ihrer Bilanz niederschlagen: vor allem Kreditgeschäfte, aber auch eigene Anlagegeschäfte der Bank (Kauf von Wertpapieren, Beteiligungen; Eigengeschäfte). Theoretisch wird die optimale Strukturierung der Aktivgeschäfte mit Hilfe der Portfolioselection-Theorie bzw. der allgemeineren Portefeuille-Theorie erklärt. Gegensatz: Passivge-schäft(e).



Sammel-Bez. f. alle Geschäfte, die der Mittelverwendung der Finanzinstitute dienen und auf der Aktivseite ihrer Bilanzen ausgewiesen werden. Zum kurzfristigen A. zählen v.a. Diskont-, Akzept-, Lombard-, Kontokorrent-, Aval- und Rembourskredit; zum langfristigen A. Hypothekarkredit, Darlehen. Gegensatz: Passivgeschäft.

Der wirtschaftliche Vorgang der Kreditgewäh rung durch Banken.
vgl. Passivgeschäft, neutrale Geschäfte



Geschäfte einer Bank bezüglich der Posten, die auf der Aktivseite der Bankbilanz stehen. Dieses sind insbesondere die ausgeliehenen Kredite.
Siehe auch: Passivgeschäfte

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