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Akzeptkredit

Ein Kreditinstitut gewährt Akzeptkredite, wenn es von Kunden ausgestellte Wechsel akzeptiert. Das Kreditinstitut ist gegenüber einem Dritten, der das Akzept besitzt, zur Einlösung des Wechsels verpflichtet. Diese Verpflichtung ist unabhängig davon, ob der Kreditnehmer für eine Deckung des Wechsels sorgt.

spezielle Form der Kreditleihe, bei der ein Kreditinstitut einen vom Kreditnehmer auf sich gezogenen Wechsel (Tratte) akzeptiert und sich damit verpflichtet, diesen einzulösen. Die Bank übernimmt die volle wechselrechtliche Haftung nur unter der Bedingung, daß der Bankkunde sich verpflichtet, den Wechselbetrag spätestens einen Tag vor Fälligkeit anzuschaffen. Das Bankakzept steigert die Bonität und damit die Verwendungsmöglichkeit des Wechsels. Beim reinen Akzeptkredit kann der Bankkunde nun das Bankakzept zahlungshalber an seinen Gläubiger weitergeben, der dann das Akzept seiner Bank zum Diskont weiterreichen kann.

Andererseits besteht auch die Möglichkeit, das Akzept der eigenen, kreditgebenden oder bei einer anderen Bank zum Diskont
einzureichen. Der erste Fall ist im Inlandsgeschäft üblich, da die bezogene Bank oft Kreditleih- und Geldleihgeschäft miteinander verbindet. Der zweite Fall ist typisch für die Außenhandelsfinanzierung (insbes.: Rembourskredit).

Eine Sonderform des Akzeptkredits ist der Privatdiskontkredit.
Akzeptkredite werden grundsätzlich nur Unternehmen erster Bonität gewährt.
Kosten:
Akzeptprovision (ca. 2,0%-3,0% p. a.),
Bearbeitungsgebühren (ca. 0,5%-0,7% p. a.);
bei Diskontierung zusätzlich Sollzins für Diskontkredite.

Der Akzeptkredit ist ein Wechselkredit, bei dem aufgrund des ausgestellten und akzeptierten Wechsels keine Geldleihe, sondern eine Kreditleihe erfolgt.

Gegensatz: Diskontkredit

Eine Bank verpflichtet sich im Auftrag eines Kunden, einen von diesem auf sie gezogenen Wechsel zu akzeptieren und unabhängig von der Zahlungsfähigkeit des Kunden am Verfalltag einzulösen. Erfolgt die Akzeptierung im Auftrag einer ausländischen Bank, spricht man von einem Rembourskredit.

Als A. bezeichnet man ein Kreditleihgeschäft, bei dem die Bank einen vom Kunden auf sie gezogenen Wechsel akzeptiert (Bankakzept) und damit die volle wechselrechtliche Haftung für die Einlösung des Wechsels übernimmt. Der Wechselaussteller (Kreditnehmer) kann sich das Bankakzept aushändigen oder bei der Akzeptbank oder einer anderen Bank diskontieren lassen. Obwohl die akzeptierende Bank wechselrechtlich der Hauptschuldner ist, stellt der A. wirtschaftlich nur eine Eventualverbindlichkeit dar, da der Kreditnehmer aus den Kreditvereinbarungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet ist, den Gegenwert des Bankakzepts spätestens einen Werktag vor Verfall zur Verfügung zu stellen. Bankakzepte können als Privatdiskonten an die Privatdiskont AG verkauft werden, soweit sie deren Anforderungen entsprechen. Große Bedeutung hat der A. im Außenhandelsgeschäft, da das Akzept einer Bank höher bewertet wird als die Wechselunterschrift eines wenig bekannten ausländischen Schuldners (vgl. » Rembourskredit).

 

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