Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Akzeptkredit

Ein Kreditinstitut gewährt Akzeptkredite, wenn es von Kunden ausgestellte Wechsel akzeptiert. Das Kreditinstitut ist gegenüber einem Dritten, der das Akzept besitzt, zur Einlösung des Wechsels verpflichtet. Diese Verpflichtung ist unabhängig davon, ob der Kreditnehmer für eine Deckung des Wechsels sorgt.

spezielle Form der Kreditleihe, bei der ein Kreditinstitut einen vom Kreditnehmer auf sich gezogenen Wechsel (Tratte) akzeptiert und sich damit verpflichtet, diesen einzulösen. Die Bank übernimmt die volle wechselrechtliche Haftung nur unter der Bedingung, daß der Bankkunde sich verpflichtet, den Wechselbetrag spätestens einen Tag vor Fälligkeit anzuschaffen. Das Bankakzept steigert die Bonität und damit die Verwendungsmöglichkeit des Wechsels. Beim reinen Akzeptkredit kann der Bankkunde nun das Bankakzept zahlungshalber an seinen Gläubiger weitergeben, der dann das Akzept seiner Bank zum Diskont
weiterreichen kann.

Andererseits besteht auch die Möglichkeit, das Akzept der eigenen, kreditgebenden oder bei einer anderen Bank zum Diskont einzureichen. Der erste Fall ist im Inlandsgeschäft üblich, da die bezogene Bank oft Kreditleih- und Geldleihgeschäft miteinander verbindet. Der zweite Fall ist typisch für die Außenhandelsfinanzierung (insbes.: Rembourskredit).

Eine Sonderform des Akzeptkredits ist der Privatdiskontkredit.
Akzeptkredite werden grundsätzlich nur Unternehmen erster Bonität gewährt.
Kosten:
Akzeptprovision (ca. 2,0%-3,0% p. a.),
Bearbeitungsgebühren (ca. 0,5%-0,7% p. a.);
bei Diskontierung zusätzlich Sollzins für Diskontkredite.

Der Akzeptkredit ist ein Wechselkredit, bei dem aufgrund des ausgestellten und akzeptierten Wechsels keine Geldleihe, sondern eine Kreditleihe erfolgt.

Gegensatz: Diskontkredit

Eine Bank verpflichtet sich im Auftrag eines Kunden, einen von diesem auf sie gezogenen Wechsel zu akzeptieren und unabhängig von der Zahlungsfähigkeit des Kunden am Verfalltag einzulösen. Erfolgt die Akzeptierung im Auftrag einer ausländischen Bank, spricht man von einem Rembourskredit.

Als Akzeptkredit bezeichnet man ein Kreditleihgeschäft, bei dem die Bank einen vom Kunden auf sie gezogenen Wechsel akzeptiert (Bankakzept) und damit die volle wechselrechtliche Haftung für die Einlösung des Wechsels übernimmt. Der Wechselaussteller (Kreditnehmer) kann sich das Bankakzept aushändigen oder bei der Akzeptbank oder einer anderen Bank diskontieren lassen. Obwohl die akzeptierende Bank wechselrechtlich der Hauptschuldner ist, stellt der Akzeptkredit wirtschaftlich nur eine Eventualverbindlichkeit dar, da der Kreditnehmer aus den Kreditvereinbarungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet ist, den Gegenwert des Bankakzepts spätestens einen Werktag vor Verfall zur Verfügung zu stellen. Bankakzepte können als Privatdiskonten an die Privatdiskont AG verkauft werden, soweit sie deren Anforderungen entsprechen. Große Bedeutung hat der Akzeptkredit im Außenhandelsgeschäft, da das Akzept einer Bank höher bewertet wird als die Wechselunterschrift eines wenig bekannten ausländischen Schuldners (vgl. » Rembourskredit).

1. Kurzfristiger Bankkredit. Form der Kreditleihe, bei der die Bank nicht Zahlungsmittel zur Verfügung stellt, sondern gewissermassen ihre eigene Bonität bei Dritten auf den Akzeptkreditnehmer überträgt. Beim Akzeptkredit geschieht dies in der Form, dass eine Bank einen Wechsel (Tratte), den ihr Kunde nach Absprache auf sie zieht, akzeptiert, meist im Rahmen einer Akzeptlinie. Es handelt sich um eine relativ kostengünstige Kreditart, die i. Akzeptkredit nur Kunden von zweifelsfreier Bonität gewährt wird. Das so entstehende Bankakzept, das i. d. R. sehr fungibel ist, kann der Akzeptkreditnehmer verschiedenartig verwenden: Er kann es zu Zahlungszwecken weitergeben, es bei einer anderen Bank zum Diskont einreichen oder - häufigster Fall - bei der Akzeptbank selbst diskontieren lassen. Bankakzepte sind typischerweise Dreimonatsakzepte, also kurzfristige Kredite zur Umsatzfinanzierung. Im Aussenverhältnis - falls der Wechsel in Umlauf gegeben wird - haftet die akzeptierende Bank wechselrechtlich als Hauptschuldner für die Einlösung des Wechsels. Im Innenverhältnis verpflichtet sich der Akzeptkreditnehmer jedoch der Bank gegenüber, den Wechselbetrag kurz vor Fälligkeit - typischerw. 2 Tage -bei ihr verfügbar zu machen; wirtschaftlich betrachtet liegt somit für die Bank eine Eventualverbindlichkeit vor, da sie nur dann zur Zahlung herangezogen wird, wenn der Kunde seiner Verpflichtung aus dem Kreditvertrag nicht rechtzeitig nachkommt. Die Akzeptkreditgewährung erfolgt i. d. R. ohne (dingliche) Absicherung in Form eines Blankokredits. Für den Akzeptkreditnehmer fallen keine Zinszahlungen an, sondern die Bank berechnet eine Akzeptprovision. Auf Grund ihrer hohen Qualität - Bonität der Wechselbeteiligten - können Bankakzepte meist auch geldmarktmässig gehandelt werden. Bankakzepte werden stark in der Aussenhandelsfinanzierung verwendet. Akzeptkredite haben aus der Sicht der Banken u. U. auch unter refinanzierungspolitischen Aspekten Bedeutung, wenn sie als erstklassige Titel am Geldmarkt verkauft werden können und so der Liquiditätsreserve zuzurechnen sind. Sonderform: Promissorynotes. 2. Akzeptkredit als wichtiges Instrument in der Aussenhandelsfinanzierung. Ist hier als bankmässiger Akzeptkredit strukturiert wie der Inlandsakzeptkredit. Für den Exporteur ist die Bonität der Akzeptbank besser beurteilbar als die von unbekannten Importeuren, sodass im Auslandsgeschäft Akzeptkredite weiter verbreitet sind als im Inlandsgeschäft. Neben der Sicherung von Exportforderungen kann der Akzeptkredit auch zur Ausnutzung von Zinsdifferenzen, die zwischen den verschiedenen Kredit-und Anlageinstrumenten bestehen, eingesetzt werden, da für den Kreditnehmer (i. d. R. Importeur) neben der Weitergabe des Wechsels an den Lieferanten auch die Möglichkeit besteht, das Bankakzept bei der akzeptierenden oder einer anderen Bank zum Diskont einzureichen. Da die Bank aus Standing- und bilanzoptischen Gründen nur begrenzt eigene Wechselverpflichtungen eingeht, taugt der Akzeptkredit im Wesentlichen nur für Unternehmen von erstklassiger Bonität. Andererseits ist das Bankakzept für einen ausländischen Geschäftspartner häufig eine sicherere Finanzierungsunterlage als das Akzept des ihm (noch) wenig bekannten Geschäftspartners selbst. Bei Importgeschäften kommt eine Finanzierung durch Akzeptkredite einmal inländischer Banken in Frage, vor allem bei sich selbst liquidierenden Warengeschäften grösseren Volumens.
Importeure können ihre Geschäfte aber auch durch Akzeptkredite ausländischer Banken i.Zusammenh. m. einem Dokumentenakkreditiv finanzieren, sodass ein dokumentärer Akzeptkredit entsteht (Rembourskredit). Da der Akzeptkreditnehmer mit dem Bankakzept noch nicht die meist gewünschten liquiden Mittel hat, sondern nur ein gut liquidisierbares Aktivum, muss er den Wechsel anschliessend - wenn er ihn nicht im Ausnahmefall unmittelbar in Zahlung gibt - bei einer Bank diskontieren lassen. Früher erfolgte die Diskontierung von aus dem Aussenhandelsgeschäft stammenden Bankakzepten meist bei international domizilierenden Diskonthäusern bzw. Banken, vor allem in London, heute i. d. R. durch die Akzeptbank selbst. Früher fungierten auch als Akzeptbanken, da lokale Banken als Schuldner oft nicht gewünscht waren, bekannte Banken an internationalen Bankplätzen wie London; sie akzeptierten anstelle einer Bank im Lande des Importeurs die vom Exporteur auf sie gezogenen Wechsel Zug um Zug gegen Übergabe der Exportdokumente.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Akzeptierungsakkreditiv
Akzeptkreditgeber

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Gewinn- und Kapitaltransfer multiple Währungsoption Strukturation
Wirtschaftslexikon | Copyright 2009-2010 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum