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Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
Die Allgemeine
Betriebswirtschaftslehre
ist ein Teil der
Betriebswirtschaftslehre
, der sich mit der
Beschreibung
und
Erklärung
der
betriebliche
n Tatbestände und Probleme beschäftigt, die allen
Betriebe
n gemeinsam sind, unabhängig davon, welchem
Wirtschaftszweig
sie angehören, in welcher
Rechtsform
sie
betriebe
n werden, in wessen
Eigentum
sie stehen, welche
Betriebsgröße
sie aufweisen und in welchem
Wirtschaftssystem
sie sich befinden.
Die Allgemeine
Betriebswirtschaftslehre
kann einmal untergliedert werden in eine
Betriebswirtschaftstheorie
oder
betriebswirtschaftlich
e
Theorie
und in eine Betriebswirtschaftpolitik oder
betriebswirtschaftlich
e
Politik
und zum anderen in eine
Lehre
vom Betriebsaufbau und in eine
Lehre vom Betriebsablauf
.
Zur Allgemeinen
Betriebswirtschaftslehre
werden auch die
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
und die
Lehre
vom Revisions-und
Treuhandwesen
gezählt, da sie sich weder einer speziellen
Betriebswirtschaftslehre
noch einer
funktional
en
Betriebswirtschaftslehre
zuordnen lassen.
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