A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Allgemeine Lieferbedingungen für den Export von Maschinen und Anlagen
bezeichnen die seit 1953 international angewendeten allgemeinen
Bedingungen
zur
Regelung
von Vertragsabschlüssen,
Zahlungsfrist
en und
Garantieleistung
en im Zusammenhang mit der
Ausfuhr
von
Anlagegüter
n. Sie wurden von der
Economic Commission for Europe
(ECE) (Wirtschafts-
Kommission
für Europa) zur Erleichterung und
Liberalisierung
des internationalen
Handel
s mit
Anlagegüter
n erarbeitet und sind für
Deutschland
im
Bundesanzeiger
(BAnz) Nr. 171 / 53; Nr. 36/64 und Nr. 2/66 publiziert worden. Ihre
Anwendung
ist nicht zwingend, sondern den
Vertragspartei
en freigestellt. In
Verträgen
muß deshalb explizit auf die Allgemeinen
Lieferbedingungen
für den
Export
von
Maschinen
und
Anlagen
Bezug genommen werden.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Allgemeine Kreditvereinbarungen
Allgemeine Ortskrankenkasse
Weitere Begriffe :
Konvergenzprüfung
Primerate
Beschaffung
Wirtschaftslexikon
| Copyright 2009-2010 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Datenschutzbestimmungen
|
Impressum