bestehen für einzelne Regionen, deren Abgrenzung die Landesregierung durch Rechtsverordnung vornehmen kann. Mit der Fusion von AOK Rheinland und AOK Hamburg zum 1. Juli 2006 kam es zum ersten länderübergreifenden Zusammenschluss im AOK-Verbund. Die Verwaltungsräte der AOK Sachsen und der AOK Thüringen haben eine Fusion zum 1. Januar 2008 beschlossen.