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Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Analog zu den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(
AGB
)
regeln
die
AVB
bei
Versicherungsverträge
n die grundlegenden
Rechte
und Pflichten des
Versicherer
s und des
Versicherungsnehmer
s. In den
AVB
werden zumeist die
Produkt
e der
Versicherung
(z.B.
Haftpflicht
-, Unfall-,
Krankenversicherung
) detailliert beschrieben und ausgelegt, um die Risikodeckung durch den
Versicherer
auf die gewünschten Fälle (z.B. Haftpflichtschaden, Unfall,
Krankheit
) zu begrenzen. Die Allgemeinen
Versicherungsbedingungen
müssen von den zuständigen
Aufsichtsbehörde
n genehmigt werden.
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girale Verfügungen von Nichtbanken
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Soll-Ist-Vergleich
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