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Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Analog zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die AVB bei Versicherungsverträgen die grundlegenden Rechte und Pflichten des Versicherers und des Versicherungsnehmers. In den AVB werden zumeist die Produkte der Versicherung (z.B. Haftpflicht-, Unfall-, Krankenversicherung) detailliert beschrieben und ausgelegt, um die Risikodeckung durch den Versicherer auf die gewünschten Fälle (z.B. Haftpflichtschaden, Unfall, Krankheit) zu begrenzen. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen müssen von den zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigt werden.

 

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