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Altersentlastungsbetrag

Steuerpflichtigen, die vor Beginn des Veranlagungszeitraums das 64. Lebensjahr vollendet haben, wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ein Freibetrag in Höhe von 40% des Arbeitslohnes und der positiven Summe der übrigen Einkünfte, maximal jedoch 3.720,- DM gewährt.

 

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