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Altersentlastungsbetrag
Steuerpflichtige
n, die vor Beginn des
Veranlagungszeitraum
s das 64. Lebensjahr vollendet
haben
, wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ein
Freibetrag
in Höhe von 40% des
Arbeitslohn
es und der positiven Summe der übrigen
Einkünfte
, maximal jedoch 3.720,- DM gewährt.
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