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Altersrente (Rente wegen Alters)
Der Anspruch eines Versicherten auf eine Rente wegen Alters entsteht, wenn ein bestimmtes Lebensalter, die Altersgrenze, erreicht ist. Ferner muss eine bestimmte Mindestversicherungszeit, die Wartezeit, vorliegen. Für einige Altersrenten sind weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erforderlich. Ein bestimmtes Lebensalter wird stets am Tag vor dem Geburtstag vollendet.
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