A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Amortisation
1. Rückfluss investierter
Mittel
aus den
Erträge
n einer getätigten
Investition
. Eine
Investition
hat sich dann amortisiert, wenn das
Volumen
der angesammelten, zurückgeflossenen
Erträge
den
Investitionsbetrag
überschritten hat.
2. Ratenweise
Tilgung
nach einem festgelegten Plan.
Abk. für
Absetzung für Abnutzung
; steuerrechtlicher Begriff für
planmäßige Abschreibung
oder
Substanzverringerung
gem. § 7 EStG.
(engl.
amortization
) Die Amortisation ist die Bezeichnung für die
Tilgung
eines a
Kredite
s oder einer
Anleihe
(
Schuldverschreibung
) nach einem im Voraus festgelegten
Tilgungsplan
(
Schuldentilgung
).
Bezeichnung für die
Tilgung
eines
Kredite
s oder einer
Anleihe
nach einem im voraus festgelegten
Tilgungsplan
(
Schuldentilgung
).
Eine
Investition
hat sich amortisiert, wenn die Summe der mit ihr erzielten
Zahlungsüberschüsse
die
Anschaffungs
- oder
Herstellungskosten
überschritten hat. Die Zeit für die Amortisation einer
Anlage
ist die
Amortisationsdauer
. Als Amortisation bezeichnet man auch die
planmäßig
e
Rückzahlung
eines
Darlehen
s.
1.
Rentabilität
einer
Investition
, wobei berechnet wird, innerhalb welcher Zeit sich die
Investition
durch die
Erträge
, die sie erbringen
soll
, »
bezahlt
« macht. Auch
Amortisationszeit
oder -dauer genannt. 2.
Tilgung
bzw.
Rückzahlung
einer
Schuld
in einem
Betrag
oder in Raten. 3. Einziehung von
GmbH-Anteil
en (§ 34
GmbHG
). 4. Kraftloserklärung verlorengegangener
Schecks
oder
Wechsel
vor dem
Amtsgericht
(Art. 59 ScheckG, Art. 90 WG).
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Amoroso-Robinson-Relation
Amortisations-Swap
Weitere Begriffe :
Neue Politische Ökonomie
Banking Federation of the European Union
Meldevorschriften für Vermögensanlagen Gebietsansässiger in fremden Wirtschaftsgebieten
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum