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Amtliche Notiz (Notierung)

Festlegung des Preises, der der wirklichen Geschäftslage des Verkehrs an der Börse entspricht, erfolgt durch vereidigte Kursmakler. Schafft Rechtssicherheit für Anleger, indem Kundenaufträge in amtlich notierten Aktien von der Bank über die Börse geleitet und zum so genannten Einheitskurs ausgeführt werden.

 

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