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Amtlicher Handel
(
Amtlicher Markt
)
Börsensegment
der zum
Amtlichen Handel
zugelassenen
Wertpapiere
. Die
Börsenzulassung von Wertpapieren
zum
Amtlichen Handel
erfolgt bei bestimmten
Wertpapiere
n kraft
Börsenzulassung
(§ 41
BörsG
). Bei allen übrigen
Wertpapiere
n erfolgt die
Zulassung
durch die
Zulassungsstelle
auf
Basis
der
Börsenzulassungs-Verordnung
(BörszulV).
Die wesentlichen Zulassungsvoraussetzungen zum
Amtlichen Handel
durch die
Zulassungsstelle
sind:
? Mindestbestandsdauer des
Unternehmen
s vor
Einführung
: 3 Jahre (§ 3(1) BörszulV);
? Mindestkurswert der einzuführenden
Aktien
2,5 Mio. DM (§ 2(1) BörszulV);
? Mindeststreuung des
Kapital
s im
Publikum
25% (§ 9(1) BörszulV).
Dem Zulassungsantrag ist gem. § 13(1) BörszulV ein
Prospekt
beizufügen, an den gem. § 45
BörsG
ggf. eine
Haftung
geknüpft ist. Auch
Wertpapiere
, die im
Geregelten Markt
und im
Freiverkehr
gehandelt werden, bedürfen einer
Zulassung
zum
Handel
. Allerdings sind hier im
Vergleich
zum
amtlichen Handel
die Zulassungskriterien nicht so streng. Der
Amtliche
Handel
unterliegt außerdem im
Vergleich
zu den anderen beiden
Börsensegmente
n besonders strenger staatlicher Beaufsichtigung. Aus diesen Gründen bildet der
Amtliche
Handel
das erste
Börsensegment
(1.
Markt
).Die Bedeutung des
Amtlichen Handel
s im
Vergleich
zum
Geregelten Markt
und
Freiverkehr
zeigt die Tabelle.
Anzahl der an deutschen
Börsen
gehandelten
Wertpapiere
1
Amtlicher Handel Geregelter Markt Freiverkehr Gesamtzahl
Aktien
insgesamt 755 194 869 1 818
davon: inländische 522 173 117 812
ausländische 233 21 752 1.006
Festverzinsliche Wertpapiere
insgesamt 15.112 6.942 226 22.280
davon: inländische 14.199 6.899 148 21.246
internationale Anleihen 913 43 78 1.034
Optionsscheine
insgesamt 402 493 3.680 4.575
davon: inländische 2 339 493 3.511 4.343
ausländische 63 169 232
Gesamtzahl 16.269 7.629 4.775 28.673
Quelle
:
Deutsche Börse AG
, Fact Book.
Anzahl der an deutschen
Börsen
gehandelten
Wertpapiere
Siehe auch:
amtliche Notiz
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