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Amtsgericht
Amtsgericht heißt das Gericht der ersten Instanz, das zuständig ist für allgemeine Zivilsachen wie z. B. für Vollstreckungen, und zwar in der Regel bei einem (Streit-)Wert bis 1. DM; im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (etwa Vormundschafts-, Betreuungs-, Nachlass- und Registersachen); für bestimmte Strafsachen. Gerichtsinstanzen im Überblick: Gerichtswesen.
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