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Analogie

Eine über den Wortsinn hinausgehende Weiterentwicklung von Prinzipien, Regeln und Gedanken, die einem Gesetz oder einer Rechtsnorm zugrunde liegen. Durch einen Analogieschluß wird auf einen vom Gesetzeswortlaut nicht erfaßten Sachverhalt eine für einen ähnlichen Sachverhalt im Gesetz vorgesehene Lösung auf diesen (nicht geregelten) Sachverhalt übertragen. Nach ständiger Rechtsprechung ist eine steuerverschärfende Analogie zu Lasten des Steuerpflichtigen nicht zulässig.

Analogie ist ein Schlußverfahren wie die Deduktion oder die Induktion. Durch die Analogie soll aufgrund vorhandener Daten oder Kenntnisse auf zukünftige Daten oder Kenntnisse geschlossen werden.

 

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