Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Andersleistungen

Andersleistungen sind Leistungen, denen Erträge in anderer Höhe gegenüberstehen. Sie bilden zusammen mit den Zusatzleistungen die kalkulatorischen Leistungen (Abgrenzung).

Beispiel:
Bestände an Halb- und Fertigfabrikaten können intern, also kostenrechnerisch mit Vollkosten, Teilkosten, Wiederbeschaffungskosten, Marktpreisen, Plan-Erlösen usw. bewertet werden; extern, also bilanziell, ist nur die Bewertung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 255 HGB erlaubt.

Sollten sich bei Gebäuden und Maschinen Wertsteigerungen über die Anschaffungs- oder Herstellungskosten hinaus ergeben, so dürfen diese bilanziell nicht berücksichtigt werden; kostenrechnerisch sind Zuschreibungen bis zum Marktwert möglich.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Anderskosten
Änderungsdienst

 

 
     
           
Weitere Begriffe : IKB-MAX BAB (=Betriebsabrechnungsbogen) Betriebsvermögen
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum