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Andersleistungen
Andersleistungen sind
Leistungen
, denen
Erträge
in anderer Höhe gegenüberstehen. Sie bilden zusammen mit den
Zusatzleistungen
die
kalkulatorischen Leistung
en (
Abgrenzung
).
Beispiel:
Bestände
an
Halb- und Fertigfabrikate
n können intern, also
kostenrechnerisch
mit
Vollkosten
,
Teilkosten
,
Wiederbeschaffungskosten
,
Marktpreis
en, Plan-
Erlöse
n usw. bewertet werden;
extern
, also
bilanziell
, ist nur die
Bewertung
zu
Anschaffungs
- oder
Herstellungskosten
gemäß § 255
HGB
erlaubt.
Sollten sich bei Gebäuden und
Maschinen
Wertsteigerung
en über die
Anschaffungs
- oder
Herstellungskosten
hinaus ergeben, so dürfen diese
bilanziell
nicht berücksichtigt werden;
kostenrechnerisch
sind
Zuschreibungen
bis
zum
Marktwert
möglich.
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