Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Andersleistungen

Andersleistungen sind Leistungen, denen Erträge in anderer Höhe gegenüberstehen. Sie bilden zusammen mit den Zusatzleistungen die kalkulatorischen Leistungen (Abgrenzung).

Beispiel:
Bestände an Halb- und Fertigfabrikaten können intern, also kostenrechnerisch mit Vollkosten, Teilkosten, Wiederbeschaffungskosten, Marktpreisen, Plan-Erlösen usw. bewertet werden; extern, also bilanziell, ist nur die Bewertung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 255 HGB erlaubt.

Sollten sich bei Gebäuden und Maschinen Wertsteigerungen über die Anschaffungs- oder Herstellungskosten hinaus ergeben, so dürfen diese bilanziell nicht berücksichtigt werden; kostenrechnerisch sind Zuschreibungen bis zum Marktwert möglich.

Vorhergehender Fachbegriff: Anderskosten | Nächster Fachbegriff: Andienungspreis



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : ICC Schiedsverfahren | Interaktion | Partizipationseffekt

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon