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Angehörige
Gemäß § 15 AO zählen u.a. folgende Personen zu den Angehörigen i.S.d. Steuerrechts: Verlobte, Ehegatten, Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder von Geschwistern, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Geschwister der Eltern und Pflegeeltern bzw. -kinder.
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