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Angestellter

Angestellter ist ein Begriff. der sich heute nicht mehr klar von dem Begriff ”Arbeiter abgrenzen lässt. Typisch für den Angestellten ist jedoch: Er steht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und wird monatlich mit einem festen Gehalt und nicht nach Stunden oder erbrachter Leistung entlohnt. Er gehört in aller Regel der Rentenversicherung für Angestellte an. Er hat eine eigene Gruppenposition im Betriebsverfassungsrecht (Betriebsverfassungsgesetz 1972). Er hat eine gesetzlich vorgeschriebene Vertretung (Repräsentation) ins Betriebsrat und in den Organen der Mitbestimmung. So müssen nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1972 Arbeiter und Angestellte entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein. wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist leitender Angestellter. wer Unternehmensoder betriebsleitende Aufgaben wahrnimmt und ins Wesentlichen frei von Weisungen handelt. Im Zweifel ist leitender Angestellter. Wer aus Anlass der letzten Wahl des Betriebsrat
s u. a. den leitenden Angestellten zugeordnet worden ist oder einer Leitungsebene angehört. auf der im Unternehmen überwiegend leitende Angestellte vertreten sind, oder ein regelmäßiges Jahreseinkommen erhält. das für leitende Angestellte in dem Unternehmen üblich ist, oder (falls immer noch Zweifel bestehen) ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der dreifachen Bemessungsgrenze der Sozialversicherung erhält. In einem Unternehmen mit mindestens 1 leitenden Angestellten kann ein Sprecherausschuss der leitenden Angestellten gebildet werden. Diese Ausschüsse vertreten - wie der Betriebsrat - Belange der Gruppe gegenüber der Unternehmensleitung. Im Mitbestimmungsgesetz 1976 erhielten die leitenden Angestellten ein Vertretungsrecht auf der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat.

 

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