A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Anlage, Anlagegut
Anlage
, Anlagegut (Potentialgut,
Gebrauchsgut
) ist jener Gegenstand (
Gut
), der dem
Betrieb
für längere Zeit dient und durch eine einmalige
Nutzung
nicht verbraucht, sondern abgeschrieben wird (
Abschreibung
).
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Anlage
Anlageberatung
Weitere Begriffe :
Lagerplan
Aktiensplit
Order to Negotiate
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum