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Anlagen im Bau (AiB)
Werden
Investitionen
im
Anlagevermögen
vorgenommen, die am
Bilanzstichtag
noch nicht vollendet sind, so sind diese
Aufwendungen
nach §266 II
HGB
unter der
Bilanzposition
Anlagen
im Bau zu
aktivieren
. Dabei werden Eigen- sowie
Fremdleistung
en berücksichtigt.
Anlagen
im Bau sind vor allem Gebäude, aber auch größere
Maschinen
(
Anlagen
) können unter diesen Begriff fallen.
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Weitere Begriffe :
Compensatory and Contingency Financing Facility (CCFF)
Betriebsausgaben
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