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Anlagen im Bau (AiB)

Werden Investitionen im Anlagevermögen vorgenommen, die am Bilanzstichtag noch nicht vollendet sind, so sind diese Aufwendungen nach §266 II HGB unter der Bilanzposition Anlagen im Bau zu aktivieren. Dabei werden Eigen- sowie Fremdleistungen berücksichtigt. Anlagen im Bau sind vor allem Gebäude, aber auch größere Maschinen (Anlagen) können unter diesen Begriff fallen.

 

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Weitere Begriffe : Compensatory and Contingency Financing Facility (CCFF) Betriebsausgaben Reverse Split
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