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Anlagendeckungsprinzip

Das Anlagendeckungsprinzip ist eine Finanzierungsregel, die als horizontale Vermögens-Kapital-Strukturregel bekannt ist. Danach soll das Anlagevermögen durch das Eigenkapital oder aber durch das Eigenkapital und das langfristige Fremdkapital gedeckt werden. Schließlich soll das Anlagevermögen und das langfristige Umlaufvermögen durch das Eigenkapital und das langfristige Fremdkapital finanziert werden. Dieses Anlagendeckungsprinzip beruht auf dem Grundsatz der Fristenkongruenz.

Deckungsregel, Deckungsrelation

 

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Weitere Begriffe : Finanzierungsgrundsätze Terminkurs sonstige Einkünfte i. S. des §22 EStG
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