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Anlagendeckungsprinzip
Das Anlagendeckungsprinzip ist eine
Finanzierungsregel
, die als
horizontal
e Vermögens-
Kapital
-Strukturregel bekannt ist. Danach soll das
Anlagevermögen
durch das
Eigenkapital
oder aber durch das
Eigenkapital
und das langfristige
Fremdkapital
gedeckt werden. Schließlich soll das
Anlagevermögen
und das langfristige
Umlaufvermögen
durch das
Eigenkapital
und das langfristige
Fremdkapital
finanziert werden. Dieses Anlagendeckungsprinzip beruht auf dem
Grundsatz der Fristenkongruenz
.
Deckungsregel, Deckungsrelation
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Anlagendeckungszahlen
Weitere Begriffe :
Finanzierungsgrundsätze
Terminkurs
sonstige Einkünfte i. S. des §22 EStG
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