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Anleihe
Sammelbegriff für festverzinsliche, langfristige Schuldverschreibungen. Anleihen werden sowohl von der öffentlichen Hand als auch von privaten Unternehmen zu Finanzierungszwecken ausgegeben.
Über die Emission von Anleihen können Unternehmen, aber auch die öffentliche Hand langfristiges Fremdkapital über Wertpapierbörsen aufnehmen, weshalb die Anleihefinanzierung der langfristigen Kreditfinanzierung zugeordnet wird. Da die Anleihefinanzierung durch ein hohes Emissionsvolumen gekennzeichnet ist, wird der zu akquirierende Gesamtbetrag der Anleiheemission in Teilschuldverschreibungen zerlegt, die an der Börse gehandelt werden. Aus Anlegerschutzgründen unterliegen die Emittenten hohen Bonitätsanforderungen, deren formale Einhaltung von den Börsenzulassungsstellen überprüft wird. Darüber hinaus gibt der zentrale Kapitalmarktausschuss Empfehlungen über die Ausgestaltung der Anleiheemission privater Unternehmen ab. Die emissionsbegleitenden Banken sichern ihre Emissionskredite i.d.R. durch den Erhalt erstklassiger Kreditsicherheiten ab. Die Rechte der Anleihegläubiger (Obligationäre) können aus den Anleihekonditionen entnommen werden, die in einem Anleiheprospekt dokumentiert werden.
Eine Anleihe ist ein Wertpapier über eine Forderung mit festem Zinssatz (Obligation).
Synonyme Begriffe sind: loan, bond, Schuldverschreibung, Obligation, Rentenwert, festverzinsliches Wertpapier)
Instrument der langfristigen Kreditfinanzierung. Eine Anleihe lautet über einen Gesamtbetrag und wird in Teilschuldverschreibungen zerlegt und verbrieft. Teilschuldverschreibungen sind Inhaber- oder Orderpapiere (Wertpapiere), wobei heute die Ausgabe von Inhaberpapieren vorherrscht.
Anleihegläubiger (Obligationäre) haben das Recht auf Rückzahlung des ausgewiesenen Anleihebetrages sowie einer festgelegten Verzinsung. Die Laufdauer von Schuldverschreibungen mit Endfälligkeit schwankt ? entsprechend den Bedürfnissen der Emittenten und der aktuellen Kapitalmarktlage ? zwischen 5 und 30 Jahren. Daneben gibt es Anleihen, die im Emissionszeitpunkt ohne Endfälligkeit ausgestattet werden (keine Tilgungsverpflichtung), sog. ewige Anleihen:
- mit Recht zum Tausch in eine Anleihe mit fester Laufzeit (Undated FRN),
- ohne Umtauschrecht in Anleihen mit fester Laufzeit (Perpetual FRN; Floating Rate Notes).
Die Emittentin hat i. d. R. Kündigungsrecht, welches dem Obligationär nur selten eingeräumt wird ( Degussa-Klausel).
Auch die Form der Tilgung (Gesamttilgung am Ende der Laufzeit, Ratentilgung in den verschiedenen Varianten) wird zum Zeitpunkt der Emission festgelegt. Diese und weitere Merkmale kennzeichnen die Anleihe-Ausstattung. Ihre qualitative Ausgestaltung ist einerseits für die Placierungschance, andererseits für die Höhe der einmaligen und laufenden Kosten sowie die Liquiditätsbelastung des Emittenten entscheidend.
Nach der Person des Emittenten werden unterschieden:
(1) Anleihen der öffentlichen Hand
Hierbei handelt es sich im einzelnen um Kassenobligationen, verzinsliche Schatzanweisungen und Schuldbuchforderungen des Bundes, der Länder und Gemeinden, von Bahn, Post und öffentlich-rechtlichen Zweckverbänden.
(2) Bankschuldverschreibungen
(a) Pfandbriefe und Kommunalobligationen der Realkreditinstitute;
(b) Schuldverschreibungen von Spezialkreditinstituten (AKA-Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH, Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung, Deutsche Genossenschaftsbank, Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank, Industriekreditbank AG-Deutsche Industriebank, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Landwirtschaftliche Rentenbank, Deutsche Ausgleichsbank, Bausparkassen). Zur Besicherung sind Grundpfandrechte, Bürgschaften der öffentlichen Hand und Patronatserklärungen üblich. Erfolgt keine Besicherung, so wird die Anleihe i. d. R. zumindest mit Negativklausel versehen. Das Kündigungsrecht kann sich die Anleihegläubigerin nach Fristablauf ex Emissionsdatum einräumen lassen, wobei sie zumeist den Obligationären nach Kündigung das Recht zum Umtausch in niedrigerverzinsliche Teilschuldverschreibungen gewährt (Konversion).
Die Tilgungsmodalitäten haben grundsätzlich zwei unterschiedliche Ausprägungsformen: Gesamttilgung am Ende der Laufzeit, Ratentilgung in den verschiedenen Varianten.
Ein durch die Ausgabe von Schuldverschreibungen am Kapitalmarkt aufgenommener langfristiger Kredit. Die Begebung einer Anleihe bedarf in der Bundesrepublik der staatlichen Genehmigung (vgl. § 795 BGB). Bei der Entscheidung über die Genehmigung, die der Bundesminister für Finanzen trifft, werden die Bonität des Schuldners und die Aufnahmefähigkeit des Kapitalmarkts berücksichtigt. Aufgrund der geforderten Sicherheiten und vorgeschriebenen Mindesthöhen der Emissionkommt eine Anleihe als Finanzierungsmittel nur für große Unternehmen (Industrieobligationen), Realkreditinstitute und öffentliche Stellen (Gebietskörperschaften, Bundesbahn, Bundespost) in Frage. Vor der Emission ist die Ausstattungder Anleihe festzulegen. Zur Ausstattungzählt man neben dem Gesamtbetrag und der Stückelung der Anleihe die Zinskonditionen (der Nominalzinssatz und der sich im Zusammenhang mitdem Ausgabekurs ergebende Effektivzinssatz, die Häufigkeit derZinszahlung, in der Regel halbjährlich) und die Tilgungs und Kündigungsmodalitäten (Tilgung). DieVerzinsung orientiert sich am Kapitalmarktzins zum Zeitpunkt derEmission. Sie kann wenn vereinbartnach einigen Jahren vom Anleiheschuldner den geänderten Kapitalmarktbedingungen angepaßt werden. (Konversion).
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: (engl. Bond) Langfristige Kreditaufnahme am Kapitalmarkt durch Schuldverschreibung.
Staatsanleihen sind beispielsweise die Sammelbezeichnung für Anleihen der öffentlichen Hand und ein wichtiges Mittel zur Finanzierung der Staatsverschuldung. >Bond
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