Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Anleihen

Anleihen sind ein Instrument der langfristigen Kreditfinanzierung, die am Kapitalmarkt erfolgt. Eine Anleihe wird in Teilschuldverschreibungan in marktgängiger Stückelung ausgegeben. Anleihen sind festverzinsliche Wertpapiere und werden deshalb auch als Rentenpapiere bezeichnet. Die von den Unternehmungen ausgegebenen Anleihen werden Industrieobligationen genannt. Anleihen sind im Gegensatz zu den Aktien Gläubigerpapiere. Bei einem Gläubigerpapier wird der Erwerber im Gegensatz zum Teilhaberpapier nicht Gesellschafter der ausgebenden Unternehmung, sondern er wird Gläubiger der emittierenden Unternehmung. Anleihen sind also Geldanlagen, Aktien sind dagegen Sachanlagen.

Anleihen werden meist unter pari, also mit einem Disagio, emittiert. Die Stücke bestehen wie bei den Aktien
aus dem Mantel und dem Couponbogen. Die Verzinsung erfolgt jährlich oder halbjährlich. Die Rückzahlung erfolgt regelmäßig zu pari, also zum Nennwert, selten über pari.

Sammelbegriff für festverzinsliche, langfristige Schuldverschreibungen, die sowohl von der öffentlichen Hand (also von Bund, Ländern, Gemeinden und bundeseigenen Unternehmen wie Bundesbahn und Bundespost) als auch von privaten Unternehmen (Industrieobligationen) zur Finanzierung von Investitionsvorhaben ausgegeben werden. Rentenwerte.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Anleihemarkt
Anleihen in Verbindung mit Swapgeschäften

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Sicherheitenüberprüfung Bilanzverlust Europäische Union
Wirtschaftslexikon | Copyright 2009-2010 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum