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Z
Anschlußfinanzierung
Eine Anschlußfinanzierung wird bei fristeninkongruenter
Finanzierung
notwendig.
Diese liegt einerseits vor, wenn die
Kapitalüberlassungsdauer
kürzer ist als die
Kapitalbindungsdauer
(
Fristenkongruenz
), oder/und die Höhe des
Nutzungsentgelt
s (
Zins
) nicht über die gesamte Kapitalnutzungsdauer festgeschrieben ist.
Fristeninkongruente
Finanzierung
ist heute durchaus üblich, da einerseits Kapitalien bei bestimmten
Finanzierungsformen
(
z
.
B
.
Euro-Kredit
e, ;
Note Issuance Facilities
,
Euro-Commercial
-Paper-
Programm
es, Non-underwritten-Facilities,
revolvierend
en
Schuldscheindarlehen
) nicht
fristenkongruent
überlassen werden. Andererseits werden in bestimmten Kapitalmarktsituationen
mittel
- und
langfristig
e
Investitionen
mit kurzfristigem
Kapital
finanziert. Zu einem späteren
Zeitpunkt
soll
dann zu den erwarteten günstigeren
Konditionen
eine Anschlußfinanzierung
erfolg
en.
Mit der Anschlußfinanzierung sind das
Liquiditäts
- und Rentabilitätsrisiko verbunden. Das
Liquiditätsrisiko
wird schlagend, wenn die Anschlußfinanzierung nicht oder nur teilweise
fristgerecht
gelingt. Die Risikoeintrittswahrscheinlichkeit ist abhängig von der Liquiditätssituation an den relevanten
Geld
- und
Kapitalmärkte
n, den
Kreditgeber
n sowie der
Bonität
des
Kreditnehmer
s. Die mögliche Wirkung des
Liquiditätsrisiko
s auf die
Zahlungsfähigkeit
der
Unternehmung
(
Einschränkung
oder Aufhebung) ist im Einzelfall zu evaluieren.
Das Rentabilitätsrisiko ist eine Resultante des mit der Anschlußfinanzierung
verbundene
n
Zinsänderungsrisiko
s.
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Unvermeidbare Kosten
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